Neue EU-Vorschriften für reparierbare Smartphones ab 2027

Danny Weber

Die EU führt ab 2027 Regeln ein, die den Akkutausch in Smartphones mit einfachem Werkzeug ermöglichen. Ziel ist längere Gerätelebensdauer und weniger Elektroschrott.

Die Europäische Union verschärft ihre Anforderungen an Smartphone-Hersteller, wobei der Schwerpunkt klar auf der Reparierbarkeit der Geräte liegt. Ab 2027 müssen Nutzer die Akkus in ihren Telefonen mit gewöhnlichem Werkzeug austauschen können. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Lebensdauer von Elektronik zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.

Es geht dabei nicht um eine Rückkehr zu alten Modellen mit abnehmbaren Rückseiten. Vielmehr setzt man auf einen Kompromiss: Die Geräte behalten ihr modernes Aussehen, müssen aber so konstruiert sein, dass der Akkutausch ohne komplexe Geräte oder Spezialdienste möglich ist. Hersteller werden ihre Designs und Innenlayouts überdenken müssen.

Diese Neuerungen ergänzen bestehende Vorschriften, die 2025 in Kraft treten. Diese verpflichten Unternehmen zu langfristiger Geräteunterstützung und Ersatzteilverfügbarkeit, ohne unabhängige Reparaturwerkstätten zu behindern. Zudem müssen neue Akkus nach 800 Ladezyklen mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität behalten, und Reparaturanleitungen müssen für Nutzer zugänglich sein.

Die Auswirkungen dieser Regelungen werden voraussichtlich weit über Europa hinausreichen. Für Hersteller wäre es wirtschaftlich ineffizient, separate Geräteversionen für verschiedene Regionen zu produzieren, sodass die Änderungen den globalen Markt beeinflussen dürften. In der Praxis bedeutet das: Nutzer weltweit könnten in den kommenden Jahren reparierbarere Smartphones sehen.

© A. Krivonosov