Danny Weber
Google legt Berufung gegen Kartellurteil ein, das Milliarden-Zahlung an Apple für iPhone-Standardsuche betrifft. Es argumentiert, Erfolg basiere auf Qualität.
Google hat gegen ein Urteil aus dem Jahr 2024 Berufung eingelegt. Damals befand ein Gericht, das Unternehmen habe gegen Kartellrecht verstoßen, indem es Apple dafür bezahlte, auf dem iPhone die Standardsuchmaschine zu sein. In seiner Eingabe beim Berufungsgericht des District of Columbia Circuit argumentiert Google nun, das untere Gericht habe seinen Erfolg auf dem Suchmarkt zu Unrecht mit Wettbewerbsbeschränkungen statt mit Produktqualität in Verbindung gebracht.
Das Unternehmen hält daran fest, dass Apple Google Search fair und aufgrund seiner Leistungen gewählt habe. Es verweist auf Innovation, Investitionen und eine überragende Nutzererfahrung. Die Vereinbarungen hätten Konkurrenten nicht daran gehindert, Apple oder Mozilla bessere Angebote zu machen, so Google. Nutzer könnten jederzeit in den Safari-Einstellungen die Suchmaschine wechseln. Die Exklusivität, die das Gericht feststellte, sei Apples unternehmerische Entscheidung gewesen, nicht von Google auferlegt.
Google verlangt nun vom Berufungsgericht, die angeordneten Abhilfemaßnahmen für das Monopol zu kippen. Zu diesen Maßnahmen gehörten die Weitergabe von Suchdaten, die Offenlegung des Nutzerverhaltens in der Suche und die Bereitstellung von Ergebnissen an Konkurrenten. Falls die Berufung scheitert, muss Google die Auflagen erfüllen, sobald die technischen Richtlinien und Zugangsbedingungen endgültig festgelegt sind.
Unabhängig davon wehrt sich Google dagegen, Daten an Unternehmen der generativen KI weiterzugeben. Zur Begründung heißt es, solche Produkte habe es im von der Klage des Justizministeriums abgedeckten Zeitraum noch nicht gegeben. Zudem wüchsen diese Firmen bereits jetzt rasant – ohne Zugriff auf Googles Suchdaten. Sie zu potenziellen Datenempfängern zu machen, sei daher sinnlos.
Die Vereinbarung zwischen Google und Apple bleibt der Kern des Falls. Google überweist Apple jedes Jahr Milliarden von Dollar, um in Safari die Standardsuchmaschine zu sein. Das Gericht hat solche Zahlungen nicht grundsätzlich untersagt, wohl aber exklusive Vertriebsverträge – Google darf Apple jedoch weiterhin dafür bezahlen, auf dem iPhone als eine der Suchoptionen zu erscheinen.
Das Justizministerium hatte ursprünglich härtere Schritte gefordert, etwa den Verkauf des Chrome-Browsers oder gar die Abspaltung von Android. Dazu ließ sich das Gericht jedoch nicht hinreißen. Die Details der Auflagen sind noch nicht abschließend geklärt: Ein technisches Gremium muss Lizenzbedingungen, Datenschutzregeln und die Kriterien festlegen, anhand derer Unternehmen die Daten erhalten dürfen.
Ein Termin für die mündliche Verhandlung in Googles Berufungsverfahren steht noch nicht fest. Eine endgültige Entscheidung könnte daher frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 fallen. Der Ausgang des Verfahrens ist für Apple, Google und den gesamten Suchmarkt von enormer Tragweite. Es geht nicht nur um die milliardenschwere Abmachung, sondern auch darum, wie weit Regulierer bei der Neugestaltung des Suchökosystems gehen können.
© RusPhotoBank