Tesla verbietet Weiterverkauf limitierter Modelle S und X für ein Jahr

Tesla verschärft Regeln für limitierte Modelle S und X
© A. Krivonosov

Tesla verschärft die Regeln für Besitzer seiner seltensten Fahrzeuge. Das betrifft spezielle Gedenkversionen des Model S und Model X, deren Produktion auf nur 350 Einheiten begrenzt ist. Laut den Bestellbedingungen müssen Käufer dieser Versionen eine Vereinbarung unterzeichnen, die den Weiterverkauf des Autos für mindestens ein Jahr nach Auslieferung verbietet. Ein Verstoß kann eine Strafe von bis zu 50.000 US-Dollar oder die Rückgabe etwaiger Gewinne aus dem Weiterverkauf nach sich ziehen – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Diese limitierten Editionen bieten exklusives Styling und sind als Sammlerstücke positioniert: Geplant sind nur 250 Einheiten des Model S und 100 des Model X, jeweils mit einzigartigen Designelementen und spezieller Ausstattung. Tesla hat ähnliche Versuche bereits unternommen, etwa beim Cybertruck, doch diese Beschränkungen erwiesen sich schnell als nicht durchsetzbar. Die Besitzer ignorierten die Bedingungen weitgehend, und das Unternehmen ließ die strenge Durchsetzung schließlich fallen, nachdem sich die Marktbedingungen änderten.

Die neue Vereinbarung legt die Bedingungen klarer fest: Das Verbot umfasst nicht nur den Verkauf selbst, sondern auch alle Versuche, das Fahrzeug im ersten Jahr des Besitzes weiterzuverkaufen. Zudem übertragen sich einige Vorteile wie das FSD-Autopilot-System, kostenlose Updates und Servicepakete nicht auf den neuen Eigentümer, was den Anreiz zum Weiterverkauf weiter mindert.

In der Praxis bedeutet das, dass Tesla versucht, diese limitierten Fahrzeuge vor Spekulation zu schützen und ihren Sammlerwert zu erhalten, indem der Weiterverkauf wirtschaftlich weniger attraktiv gemacht wird.