EU-Kartellverfahren gegen Google: Site‑Reputation und DMA – Folgen für Verlage

Die Europäische Kommission hat ein neues Kartellverfahren gegen Google eröffnet – diesmal geht es um die Anti‑Spam‑Regeln des Konzerns und das, was Google als Missbrauch der Seitenreputation bezeichnet. Laut Reuters haben Beschwerden europäischer Verlage das Risiko einer hohen Strafe erhöht, die nach dem Digital Markets Act (DMA) bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen könnte.

Seit März vergangenen Jahres verschärft Google die Regeln gegen parasitäres SEO: Websites veröffentlichen dabei Inhalte Dritter, um vom Ansehen einer Hauptdomain zu profitieren und in den Suchergebnissen aufzusteigen. Da sich diese Praxis ausbreitete, reagierte Google mit einer Richtlinie gegen Site‑Reputation‑Missbrauch.

Brüssel sieht jedoch eine problematische Nebenwirkung. Nach Beobachtungen der Kommission stuft Google Medien- und Verlagsbeiträge systematisch herab, sobald Affiliate‑Inhalte auftauchen. Damit verlieren Redaktionen eine ihrer legitimen Erlösquellen – ein Risiko, das aus Sicht der Aufsicht in einer ohnehin angespannten Lage wichtige Einnahmen kappen könnte. Die Grenze zwischen konsequenter Spam‑Bekämpfung und zusätzlicher wirtschaftlicher Last für Newsrooms wirkt hier auffallend schmal.

Die für Digitalpolitik zuständige EU‑Kommissarin Teresa Ribeiro erklärte, der Staatenbund sei über mögliche Benachteiligung von Nachrichtenverlagen besorgt und wolle prüfen, ob Google die DMA‑Vorgaben für eine faire, nichtdiskriminierende Behandlung erfüllt. Damit liegt es im Ergebnis an Google zu belegen, dass die Filter neutral und verhältnismäßig arbeiten.

Google widerspricht deutlich. Pandu Nayak, Chief Scientist für die Google‑Suche, schrieb, die Untersuchung könne die Qualität der Suchergebnisse verschlechtern und die Regeln zielten ausschließlich darauf ab, aus Unternehmenssicht manipulative Inhalte zu bekämpfen. Er hob zudem hervor, dass ein deutsches Gericht die Richtlinie bereits für rechtmäßig und gerechtfertigt befunden habe. Für den Konzern ist das ein nützliches Argument, auch wenn EU‑Prüfungen oft ihrem eigenen Kurs folgen.

Die Untersuchung steht erst am Anfang. Sollte die Kommission am Ende gegen Google entscheiden, droht eine der höchsten Geldbußen in der Geschichte der europäischen Kartellaufsicht. Das Ergebnis dürfte wegweisend dafür sein, wie Plattformen SEO‑Spam eindämmen, ohne die Einnahmemöglichkeiten von Publishern zu untergraben.