DJI klagt gegen FCC-Entscheidung zu Drohnen-Zulassungen

DJI hat beim US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk eine Beschwerde eingereicht, die die Entscheidung der Federal Communications Commission (FCC) anficht, den Drohnenhersteller auf ihre sogenannte Covered List zu setzen. Dieser Status blockiert effektiv neue Gerätezulassungen und könnte den Import und die Einführung neuer DJI-Produkte auf dem amerikanischen Markt stark einschränken.

Die Covered List der FCC umfasst Ausrüstungen und Dienstleistungen, die der Regulierer als inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit der USA ansieht. Im Dezember 2025 kündigte die Behörde eine Erweiterung dieser Liste an, um ausländische unbemannte Systeme und Schlüsselkomponenten dafür einzubeziehen. Zuvor zertifizierte Drohnen sind zwar nicht formal verboten, doch Zulassungen für neue Modelle und Teile könnten blockiert werden.

In ihrer Beschwerde argumentiert DJI, dass die FCC ihre Befugnisse überschritten habe, indem sie die gesetzlichen Bestimmungen ohne ausreichende Begründung auf die Drohnen und Komponenten des Unternehmens anwendete. Der Hersteller behauptet, dass diese Entscheidung sein Geschäft direkt schädigt, da sie die Einführung neuer Geräte, Aktualisierungen der Produktpalette und langfristige Planungen für die US-Präsenz verhindert. DJI merkt an, dass bereits verkaufte Drohnen weiterhin funktionieren werden, warnt aber vor möglichen künftigen Störungen der Produktverfügbarkeit.

Der Fall geht nun an ein Bundesgericht, das entscheiden wird, ob die Erweiterung der Covered List und ihre Anwendung auf DJI rechtmäßig waren. Bis ein Urteil ergangen ist, bleiben die FCC-Beschränkungen in Kraft, wobei die Unsicherheit bei den Zulassungen weiterhin Druck auf DJIs US-Geschäft ausübt – ein Teil der eskalierenden Spannungen auf dem Drohnenmarkt.