Urteil in Frankfurt: Apple darf die Apple Watch nicht als klimaneutral bewerben

Ein Frankfurter Gericht hat entschieden, dass Apple Verbraucher in die Irre geführt hat, als der Konzern die Apple Watch als klimaneutral bezeichnete. Die Beschwerde kam von Umweltschützern der Deutschen Umwelthilfe, die argumentierten, Apple setze eher auf grüne PR als auf eine tatsächliche Neutralisierung seiner Emissionen.

Apple erhob die Klimaneutralitätsbehauptung erstmals 2023 und verwies auf den Einsatz sauberer Energie, recycelter Materialien sowie weniger Luftfracht. Die verbleibenden 25 Prozent der Emissionen, so das Unternehmen, sollten über CO2-Zertifikate kompensiert werden, die über den Restore Fund erworben werden; dieser investiert in Aufforstungsprojekte in Paraguay und Brasilien.

Fachleute hielten dagegen, die von Apple unterstützten Eukalyptusplantagen seien Monokulturen, die die Artenvielfalt untergraben und große Wassermengen beanspruchen. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Landpachtverträge für diese Projekte 2029 auslaufen – was die langfristige Wirksamkeit der Kompensation infrage stellt. Vor diesem Hintergrund wirkt das Versprechen der Neutralität brüchig.

Am Ende stellte das Gericht fest, dass die Kennzeichnung eines „klimaneutralen Produkts“ gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Apple erklärte, man werde diese Bezeichnung in Europa streichen, um sich an neue EU-Regeln anzupassen, die in den kommenden Jahren in Kraft treten sollen. Das Ergebnis zeigt, wie streng Aussagen geprüft werden, die auf CO2-Kompensation basieren – insbesondere, wenn die zugrunde liegenden Projekte zeitlich begrenzt und ökologisch umstritten sind.